Ökokonto / Bewertungsmodell / Kompensationsverzeichnis

Seit 2011 gibt es die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO)

Mit ihr können  Ausgleichsmaßnahmen als vorgezogene Aufwertungen des Naturhaushalts nach den Regelungen der ÖKVO mit Ökopunkten bewertet und über ein elektronisches System gebucht werden. Sie stehen für spätere Eingriffe in den Naturhaushalt als Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung. Die Ökopunkte sind handelbar.

Zugang zum Maßnahmenantrag

Als Handelsplattform für das Ökokonto wurde die Flächenagentur Baden-Württemberg eingerichtet: kontakt(at)flaechenagentur-bw.de
 
Ökokonto des Landkreises >
 
Für Eingriffsvorhaben bis 1.000 m² Fläche finden Sie in der Matrix weitere Informationen.
Für Eingriffsvorhaben über 1.000 m² Fläche finden Sie hier Informationen zum gemeinsamen Bewertungsmodell Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen.

Die Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) sieht vor, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von den Genehmigungsbehörden in einem Verzeichnis erfasst und öffentlich dargestellt werden. Aufgaben und Ziele des Kompensationsverzeichnisses sind die Darstellung des Ausgleichs eines Eingriffs, die Verhinderung einer Überplanung von Flächen, die bereits früher zu Kompensationszwecken gewidmet sind.

Öffentlicher Zugang zum Kompensationsverzeichnis