Einheitlicher Ansprechpartner (EU-DLR) für Gewerbetreibende (Dienstleister)Unterstützung aus einer Hand![]() Logo Einheitlicher Ansprechpartner Wer sich im Landkreis Sigmaringen mit einem Unternehmen niederlassen oder gewerblich tätig werden will, braucht nun nur noch eine Adresse, von der aus alle Anträge an die zuständigen Behörden und Dienststellen weitergeleitet werden. Das Landratsamt Sigmaringen hat die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) umgesetzt und die Stelle eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ eingerichtet, der als Schnittstelle für in- und ausländische Gewerbetreibende fungiert. Der Einheitliche Ansprechpartner bietet Hilfestellung bei der Abwicklung von den zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung erforderlichen Verwaltungsverfahren. Der Einheitliche Ansprechpartner nimmt Anzeigen, Anträge, Willenserklärungen und Unterlagen entgegen, leitet diese an die zuständigen Stellen weiter und koordiniert die Verfahren. Antwortschreiben und Entscheidungen der zuständigen Behörde werden über den Einheitlichen Ansprechpartner an den Dienstleister übermittelt. Entscheidungen der zuständigen Behörde werden Ihnen auf Wunsch auch direkt ohne Einschaltung des Einheitlichen Ansprechpartners übersandt. Die Entscheidungsbefugnis über Anträge, Anzeigen, etc. sowie über die inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen obliegt der zuständigen Behörde. Elektronische Informationen und VerfahrenIn service-bw, der E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg, finden Sie Informationen zu den Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeiten, zu den zuständigen Stellen, um eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen zu ermöglichen sowie zum Zugang zu öffentlichen Registern und Datenbanken. Gehen Sie am besten auf die Seite Dienstleistungen. Sie erhalten für den Ort und die Tätigkeit, die Sie dort eingeben, genau die Informationen, die Sie brauchen. Formeller Online-AntragBevor Sie einen formellen elektronischen Antrag stellen, müssen Sie sich im System registrieren. Das ist sowohl mit einem von Ihnen gewählten Benutzernamen sowie Passwort möglich. Klicken Sie dazu auf "mein service-bw". Dort finden Sie alle weiteren Informationen zur Registrierung und Anmeldung. Beratung durch den Einheitlichen AnsprechpartnerDie unterstützenden Möglichkeiten des Einheitlichen Ansprechpartners sind in bestimmten Bereichen durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie selbst oder durch die Gesetzgebung eingeschränkt. Ebenso ist eine individuelle Rechtsberatung nicht vorgesehen. Gleiches gilt für die Betreuung bei Rechtsbehelfen und Rechtsmittelverfahren. Sabine Schnell Sprechzeiten: Sie haben die Möglichkeit, Ihre Nachricht sicher zu übermitteln: Sie können Ihre Anliegen selbstverständlich auch ohne die Einschaltung des Einheitlichen Ansprechpartners direkt mit der zuständigen Behörde abwickeln. Weitere Informationenhttp://www.dienstleistungsrichtlinie.de/ ![]() FachbereicheSie haben Fragen und suchen Ihren Ansprechpartner? Kontaktdaten zu unseren Mitarbeitern finden Sie im Bereich "Organigramm & Fachbereiche". ![]() DienstleistungenSie suchen eine bestimmte Dienstleistung des Landratsamtes und den passenden Ansprechpartner dazu? Im Bürgerservice-
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